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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | §§ 331, 332 StGB Beispiele? | 14 Beiträge | ||
Autor | Joac8him8 P.8, Linden / Hessen | 614725 | ||
Datum | 17.03.2010 07:55 MSG-Nr: [ 614725 ] | 6603 x gelesen | ||
... warum erst "spätestens" beim TM-Lehrgang? Vorschlag ( der sich bewährt hat ): Bei dem ersten Eintritt in die FW wird schon mindestens ein Papier unterschrieben ( denn ohne Papier geht garnichts.... ). Warum nicht gleich die in der FW DV810 vorgegebene Verpflichtung mit unterschreiben lassen. Damit ist für JEDEN klar, dass er/sie zu einem Amtsträger wird und zwar auch dann, wenn er nicht Sprechfunker wird. Denn wenn er im Fahrzeug sitzt bekommt er durchaus Informationen, auch über Funk, mit, die der Geheimhaltung bedürfen. ( An dieser Stelle bitte keine erneute Diskussion zu dem Thema "Beschallung der Einsatzstelle über Außen- oder Pumpenstandlautsprecher" starten ). Weiterer Vorteil: Bei Beginn einer Sprechfunkausbildung liegt diese Verpflichtung bereits vor, ohne die die Ausbildung nicht begonnen werden sollte / darf. ( Bitte passendes Wort nach persönlichem Standpunkt verwenden ;-)) ) Gruß jo Dies ist meine persönliche Meinung! ...denn so habe ich die Welt gesehen! ... und keiner von Euch war dabei ... | ||||
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