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Organisatorischer Leiter
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Führungskraft der Feuerwehr (höherer feuerwehrtechnischer Dienst).
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaGründung einer EVD Gruppe5 Beiträge
AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW614863
Datum17.03.2010 18:16      MSG-Nr: [ 614863 ]2494 x gelesen

Geschrieben von Marcus PansingMir erschliesst sich nicht der Sinn einer EVD-Funktion im Rettungsdienst. Entweder nutze ich die vorhandene OrgL-Struktur (auch wenn der ggf. von der "bösen" anderen Organisation kommt) oder aber für den Dienstbetrieb benenne ich einen Stellvertreter für den Wachleiter.

Wenn man weiß, was der "EvD" machen soll, kann man sich vermutlich darauf einigen, dass die Bezeichnung "EvD" sicherlich maximal unglücklich ist.
Auch wenn andere es leider auch so nennen, obwohl es kein Einsatzleiter ist.

Eine Gruppe mit qualifiziertem Einsatz-Führungspersonal im Alarmzugriff zu haben wird auch bei vorhandenem OrgL-System i.d.R. Sinn machen.
Vor allem: WEnn der ersteintreffende NEF-FAhrer nicht regelhaft eine Führungsausbildung die mind. auf ZF-Ebene anzusiedeln ist hat und gleichzeitig die Eingreifzeiten des regulären OrgL recht groß sind und durch den "EvD" verkürzt werden könnten.
Ebenso wird der OrgL bei entsprechend großer Lage als "Abschnittsleiter Rettungsdienst" geeignete Unterführer benötigen. Auch dafür kann eine "EvD-Gruppe" alarmiert werden.


Als Vertretung des Wachleiters mag ein "EvD" nur bedingt notwendig sein.
Vieles kann der "Schichtführer vom Dienst", der entsprechend durch eine Dienstanweisung zu bestimmen ist, sicherlich übernehmen.
Allerdings gibt es denke ich viele Dinge die rund um die Uhr anfallen können, die ein Vertreter der Organisation mit weitreichenden Befugnissen und Vollmachten warnehmen muss.
- Etwa Aufnahme und Konsequenz von Eigenunfällen
- Dienstverpflichtungen von Personal (kurzfristiger Krankheitsausfall) und sonstige PErsonalhoheit
- Aussagegenehmigungen
Was davon konkret notwendig ist hängt auch von der Einbindung der Organisation in den Rettungsdienst und dem Träger des Rettungsdienstes ab.

Gerade bei Hilfsorganisationen kann ein Vertreter der Organisation mit weitreichenden Befugnissen auch als rund-um-die-Uhr Ansprechpartner für die öffentliche Gefahrenabwehr Sinn machen. Die Leitstelle hat nur indirekten Zugriff auf die Organisationseigenen Resourcen. Ggf. ist eine SEG o.ä. für die Alarmierung der LEitstelle "überlassen". Auf die restlichen, teils erheblichen, Organisationsresourchen kann die öffentliche Gefahrenabwehr mangels Weisungsbefugnis nicht zugreifen. Aber der "EvD"... (wenn das in der Organisation entsprechend geregelt ist).


Letztendlich finde ich:
Eine Solche Gruppe ist es Wert überdacht zu werden. Einsatzmöglichkeiten und IMO auch Einsatznotwendigkeiten gibt es genug (s.o.).
Allerdings sollte man sich dafür einen anderen Namen einfallen lassen.
"CvD": Chef vom Dienst
oder meinetwegen auch "Offizier vom Dienst".
Bei der Feuerwehr nennt man sowas ja öfter mal A-Dienst :)



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 17.03.2010 13:01 Andi7 S.7, Ulm
 17.03.2010 13:35 Marc7us 7P., Rahden
 17.03.2010 13:41 Andi7 S.7, Ulm
 17.03.2010 13:55 Marc7us 7P., Rahden
 17.03.2010 18:16 ., jetzt Dortmund

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