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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Besoldung nach Aufgabe | 23 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 615106 | ||
Datum | 18.03.2010 22:42 MSG-Nr: [ 615106 ] | 16819 x gelesen | ||
Geschrieben von Claudia Christ Tja, wenn man das so genau wüsste. Der stellv Personalratsvorsitzende hat sich einmal verquatscht wo er behauptete, dass alle Kollegen der LST A9 sein könnten da das Geld schon lange im Haushalt vorgesehen wäre. Da fragte ich mich warum werden die Mitarbeiter nicht befördert ? Die Leistung stimmt, die Eignung wurde festgestellt und die Befähigung zeigt die bereits mehrjährige Tatigkeit in der Leitstelle. Hallo, vorgesehene Stellen in einem verabschiedeten Haushalt und keiner kann etwas genaues erfahren? Ihr werdet doch als geeignete A9er in der Lage sein über Personalvertretung oder Personalverwaltung eine für jeden nachvollziehbare Antwort zu erzwingen! Die Besoldungsgruppe A9 ist doch nicht der Vesperholer vom Parkplatzwächter! Geschrieben von Claudia Christ Meine persönliche Meinung ist, dass man auf der Abteilungsleiter und Dezernentenebene nur auf die eigene Besoldung schaut und dabei die Leute an der Basis ignoriert. Solche Verlautbarungen helfen selten weiter, weder bei Stellenbegründungen/Forderungen noch bei der Umsetzung. Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | ||||
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