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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | THW Helferin nach 'Zeltlagerstreich' verurteilt | 30 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 615182 | ||
Datum | 19.03.2010 12:07 MSG-Nr: [ 615182 ] | 8728 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Weber dass dergleichen bei Fußballvereinen, Musikvereinen, Burschen-Vereinen etc. deutlich verbreiteter ist - dort allerdings nicht so in der öffentlichen Wahrnehmung steht. Sehe ich ähnlich. Die Grenze zwischen Streich und Straftat ist fließend und kann man an dem Wort "Nein" festmachen, auch wenn es nicht immer verbal artikuliert wird. Und in diesem speziellen Fall könnte der THW Ortsverband noch ein paar Kopfschmerzen bekommen wenn der Richter richtig zitert wurde. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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