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Thema | Führen von vorn, oder die Rommel-Legende, war: Moskauer Fw-Chef | 69 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 615545 |
Datum | 22.03.2010 14:03 MSG-Nr: [ 615545 ] | 11047 x gelesen |
Kreisbrandinspektor
Kreisbrandinspektor
Feuerwehrdienstvorschrift
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
Geschrieben von Jakob TheobaldDer Angriffstrupp hätte den KBI darüber informieren müssen, das bereits ein Auftrag durch den Gruppenführer bestanden hat. Hätte der KBI dann weiterhin auf seinem Auftrag bestanden, so hätte der Angirffstrupp diesen Auftrag zuerst ausführen müssen und anschließend den Auftrag des Gruppenführers bzw. dem Gruppenführer melden, warum sein Auftrag dessen überhaupt nicht oder nur mit Verzögerung ausgeführt wurde.
Also in meiner Version der FWDV 100 steht das anders. :-)
Das was du beschreibst ist ein sogenannter Führungsdurchgriff und geht normalerweise in die Hose. Ein Einsatzleiter befiehlt seinen Abschnittsleitern, die ihren GF oder ZF und diese dann wieder der nächsten Ebene.
Dies ist auch notwendig, weil der Führungstil üblicherweise von Auftrag auf Befehl ändert.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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