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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Freistellung vom Arbeitgeber für den TM-Lehrgang | 23 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 617429 | ||
Datum | 03.04.2010 15:28 MSG-Nr: [ 617429 ] | 5589 x gelesen | ||
Geschrieben von Nico Stoll Falls es hart auf hart kommt - kann ich mich auf das Brandschutzgesetz berufen ? Ja. Du mußt weder bezahlten noch unbezahlten Urlaub nehmen. Du bist für den Lehrgang gem. Brandschutzgesetzt freizustellen. D.h. es ist schon (zu) sehr entgegenkommend von Dir, Urlaub zu nehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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