1. Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
2. Brandbekämpfung
Geschrieben von Marco Kirstein, Hohenlockstedt laut dieser Liste: http://www.feuerwehr-halle.de/Photoionisation.pdf kann man mit dem PID keine Essigsäure nachweisen.
Hallo,
wie in der Liste der Feuerwehr Halle steht, hat Essigsäure ein Ionisierungspotential von 10,7 eV.
Das bedeutet, vereinfacht, in einem Photoionisationsspektrometer muss ein einfallendes Photon mehr als 10,7 eV Energie haben, um ein Molekül Essigsäure zu ionisieren und damit detektierbar zu machen.
In der Tabelle der Feuerwehr Halle sind zwei UV-Lampen angegeben: eine mit 10,6 eV und eine mit 11,7 eV Energie der von der Lampe ausgesendeten Photonen. Und die Tabelle aus Halle sagt da ganz richtig: mit der einen Lampe kann man Essigsäure nachweisen, mit der anderen nicht.
Welche Lampe im PID sitzt hängt von der Entscheidung des Anwenders bei der Anschaffung ab. Üblicherweise sind Lampen mit höherer Energie teurer in Anschaffung und Wartung. In dem Link vom BBK ist nicht angegeben, welche Energie die ausgesendeten Photonen im "BBK-PID" haben - da sie aber Essigsäure als detektierbar angeben, gehe ich von mehr als 10,7 eV aus, damit würde es dann passen.
Viele Grüße,
Kai
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|