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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstkleidung Kinderfeuerwehr | 5 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 618787 | ||
Datum | 08.04.2010 20:25 MSG-Nr: [ 618787 ] | 2494 x gelesen | ||
Hallo Gerhard, deine Tochter ist während des Dienstes bei der FUK Niedersachsen versichert. Unabhängig davon, was sie trägt. Das gilt z.B. auch für den (direkten) Weg zum und vom 'Dienst'. Auf der Seite der FUK findest du viele Informationen zur Prävention und auch zu den Leistungen. 'Versicherungstechnisch' interessant kann es lediglich für den Betreuer werden, dieser kann in Regress genommen werden, wenn die ihm anvertrauten Jugendlichen ihre 'Persönliche Schutzausrüstung' (PSA) nicht tragen. Bei dieser 'PSA' geht es aber im Kinder- und Jugendbereich eher um das geeignete Schuhwerk und einen Kopfschutz (Helm). Das ist davon abhängig, was die Kiddies dort treiben. Die 'Uniform' dient lediglich der Einheitlichkeit und dem Zugehörigkeitsgefühl. Reflexstreifen machen das ganze ein wenig sicherer, auch wenn die Kleidung vermutlich nicht nach EN 471 zertifiziert ist - aber die Kleinen werden ja wohl auch nicht im fließenden Verkehr arbeiten. Wäre es mein Kind, würde ich darauf achten, dass die Betreuer konsequent Sicherheitsschuhwerk, Hand- und Kopfschutz bei entsprechender Tätigkeit verlangen. Die Uniform ist wohl eher ein nice to have - du wirst aber vermutlich von der feuerwehrbegeisterten Kleinen kaum verlangen können, dass sie die nicht anzieht - insofern dürfte sich die Frage im praktischen Leben ganz von selbst erledigen. Gruß, Markus Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta. Auszug aus der Europäischen "Verfassung" | ||||
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