Rubrik | Sonstiges |
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Thema | Beschaffung Fahrzeuge | 23 Beiträge |
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 618960 |
Datum | 09.04.2010 13:06 MSG-Nr: [ 618960 ] | 7586 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Löschgruppenfahrzeug
Tanklöschfahrzeug
1. Erdgeschoss
2. Europäische Gemeinschaft
Mal pragmatisch gefragt:
Wie viele DLK-pflichtige Gebäude hat denn der 3.700-Einwohnerort Vacha?

Wo steht die nächste Leiter?
Wie viele der 36 FA sind denn tagsüber da und besetzen:

LF 16/12
TLF 24/50
RW1
ABC-ErkKW?
Gruß,
Markus
Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.
Auszug aus der Europäischen "Verfassung"
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