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Thema | Trauerfeiern bei der Feuerwehr | 36 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 619251 |
Datum | 10.04.2010 15:24 MSG-Nr: [ 619251 ] | 20617 x gelesen |
Infos: | 09.04.10 RNF: "Trauerfeier für Feuerwehrmann"
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Kreisbrandinspektor
Feuerwehrmann
Geschrieben von Frank EckhardtIch glaube Art und Umfang der Teilnahme ist abhängig von dem Dienstgrad oder der letzten Tätigkeit des Verstorbenen. z.B. KReisausbilder, KBI oder einfacher FM. Und ob im Dienst oder "altersgerecht".
Ich würde grundsätzlich drei Stufen unterscheiden
1. Tod eines aktiven Feuerwehrangehörigen im Dienst
2. Tod eines aktiven Feuerwehrangehörigen außer Dienst z.B. durch Unfall, Krankheit,...
3. Tod eines Feuerwehrangehörigen in der Alters-/ Ehrenabteilung als "altersbedingte Begleiterscheinung"
1. ist sicherlich das mögliche Extrem, 3. ist eben ein "Normalfall" der einfach kommt.
Wer über die eigene Wehr hinaus teilnimmt ist sicherlich auch von Tätigkeit des einzelnen FM abhängig. War- ist er z.B. Kommandant/ Abteilungskommandant werden naturgemäß der eine oder andere Kollege teilnehmen. Ebenso möglicherweise der KBM. das iat aber etwas, das ich nicht unbedingt vorher organisieren würde. Diese Dinge ergeben sich wie erwähnt aus den Umständen sowie aus persönlichen Beziehungen und Freundschaften.
Eine feste Regelung des "Angebots" (also was wird die Feuerwehr in welchem Fall den Angehörigen anbieten) sollte es trotzdem geben. Fertig in der Schublade. Denn nach Murphys Gesetz ist derjenige der das sonst immer organisiert just zu der Zeit im Urlaub, in der solch ein Fall eintritt.
Dazu gehört auch, dass verschiedene Personan Zugang zu den (historischen) Personaldaten haben. u.a. auch deshalb, damit man Grabrede, Todesanzeige (der Stadt und der Feuerwehr)/Nachruf,... auch von den Daten her korrekt vorbereiten kann.
Und es kann sogar so weit gehen, dass man für Alterkameraden schon mal was vorbereitet in der Schublade hat, insbesondere wenn es sich um besonders verdiente oder bekannte Personen handelt, deren Tod ein entsprechendes öffentliches Interesse nach sich ziehen wird. Das ist keinesfalls pietätlos, sondern in bestimmtem Positionen die Regel.
Fernsehanstalten haben sogar fertig vorbereitete Nachrufsendungen für besondere Fälle in der Schublade, die regelmäßig aktualisiert werden. Du kannst davon ausgehen, dass für alle Bundespräsidenten und Bundeskanzler die Sendungen in der Schublade liegen. Bzw. die Artikel bei Zeitungen vorbereitet sind.
Geschrieben von Frank EckhardtIch denke natürlich das es da eine Absprache mit den Hinterbliebenen gibt.
Das ist das Wesentliche daran.
Ansonsten würde ich es als Feuerwehr vermeiden, da irgend welches militärisches Zeremoniell nachzuahmen. Das sieht wenn man nicht regelmäßig darin geübt ist meist grottenschlecht und würdelos aus. Da lieber ein "normales gesellschaftliches Verhalten" wie in jeder anderen Beerdigung auch.
Selbst die Polizei hat damit ihre Probleme. Vgl. die Beerdigung unseres früheren Ministerpräsindenten Hans Filbinger. Für diese "Leistung" hätte jeder Angehörige des Wachbataillons einen Einlauf vom feinsten bekommen.
Aber es ist eben auch nicht regelmäßige Polizeitaufgabe. Wobei ich mir schon vorstellen könnte, bei einer BePo-Abteilung einen Zug gesondert für Protokollaufgaben zusätzlich zu schulen und im Übung zu halten (incl. Sarg zur Übung, Leichenwagen zur Übung, ggf. Übungsgrab,...), damit ich im Fall der Fälle auf erfahrene ehrenwachen und Sargträger zurückgreifen kann. Denn das ganze mal eben ein wenigen Tagen zwischen Tod und Beisetzung lernen klappt i.d.R. nicht wirklich gut...
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 09.04.2010 16:21 |
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Anto7n K7., Mühlhausen |
| 09.04.2010 16:24 |
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., München |
| 09.04.2010 16:27 |
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., Stuttgart |
| 09.04.2010 16:28 |
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., München |
| 09.04.2010 16:39 |
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Andr7eas7 R.7, Stuttgart |
| 09.04.2010 17:57 |
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., Kirchheim unter Teck | |