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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Hanrath wohl doch nicht auf der Interschutz? stattdessen Heimann B.V. | 78 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 621170 | ||
Datum | 17.04.2010 14:17 MSG-Nr: [ 621170 ] | 40235 x gelesen | ||
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Geschrieben von Michael Roleff Welche Rechte hat ein dt. Kunde gegen den Ausländischen Vertragspartner ? Im Fall dieser Schuhhersteller dürfte das egal sein. Ich sitze weiterhin auf Schuhen der Firma Hanrath, die ich bezahlt habe und nicht benutzen darf. Rechtstreit lohnt nicht. Von dem her ist es mir vollkommen egal, ob ich in Leipzig dem GF der Hanrath B.V. oder dem der Schuh GmbH mal ordentlich die Meinung geigen werde. Auf andere Kontaktversuche reagiert die Firma ja nicht. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | ||||
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