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Einsatzleiter
Strafgesetzbuch
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RubrikEinsatz zurück
ThemaHelfer Verurteilt12 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen622488
Datum25.04.2010 02:40      MSG-Nr: [ 622488 ]3205 x gelesen

Moin

Geschrieben von Christian FischerWarum können wir Richter und StA nicht auch wählen wie tlw. in Amerika üblich? Dann könnte sich der Bürger wenigstens aussuchen, ob sie eine eher liberale oder eine eher strikte Auslegung der Gesetze wollen. Der selbe Bürger, der die Weitsicht besitzt, die Rechtsaußen in Landesparlamente und die Linksaußen gar in den Bundestag zu wählen? Dieser Bürger, dessen Kommentare auf Bild-online (bewusst gewählt, denn der Durchschnitt schreibt eben nicht auf Spiegel.de...) unter diversen Artikeln zu Rechtsfragen mir die Nackenhaare aufstellt? Versteh mich nicht falsch, nichts gegen weitreichende Demokratie - aber die Gewaltenteilung mit der absoluten Unabhängigkeit der Judikative halte ich so wie wie ist für nicht ganz schlecht.

Geschrieben von Christian FischerUnd klar wäre: Die beiden würden dann nach 4 Jahren nicht wieder gewählt und könnten irgend wo in einer Sozietät als angestellter Anwalt dann Bußgeldverfahren bearbeiten.Eben. Ist es nicht genau das, was wir bei den Politikern so gerne bemängeln? Dass sie mehr die eigene Wiederwahl als die Sache selbst im Blick haben? Das als Richter, der nun eben den "Vielleicht-Mörder" für 15 Jahre einfahren lässt, weil das Volk das fordert und der Typ eh ein Unsympath war? Da hätte ich gelinge gesagt Bauchweh dabei - vor allem wenn ich der "Vielleicht-Mörder" wäre, der es eben halt doch nicht war.

Geschrieben von Christian FischerUnd das auch, weil die Robenträger das nachher in Ruhe und Tagelang am grünen Tisch auskarteln können.Dein Gegenvorschlag zu gründlichen Sachverhaltsanalysen lautet also wie? Richterliche Schnellschusspflicht, weil der Angeklagte ja auch nur wenig Zeit zum Entscheiden hatte? Und bei Feuerwehr-Unfallberichten dann die detailreiche, schonungslose Aufklärung durch möglichst unabhängigste Kommissionen fordern, dabei hatte der EL doch auch nur ganz wenig Zeit zum Überlegen... ja wie denn nun?

Geschrieben von Christian FischerDeshalb gehört §32 StGB Abs. 2 schon lange dringend geändert. Aus "die erforderlich ist" in "die wirksam ist". dann würde die Verhältnismäßigkeitsprüfung so wit zurüc gedrüngt, dass nur noch das Ergebnis im Bezug auf den Schutz des Rechtsgutes geprüft wird, d.h. hat es funktioniert.Im Rahmen des §32 StGB gibt es genau genommen schon jetzt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, auch wenn Erforderlichkeits- und Gebotenheitsprüfung in die grobe Richtung zeigen.
Beim Fischer'schen Ansatz fehlt mir aber wiedermal die Grenze zum Blutbad. Zweifelsohne ist es "wirksam", die Obst klauenden Kinder im Kirschbaum mit Opas MG42 unter Feuer zu nehmen, aber....?

Geschrieben von Christian FischerAber auch bei heutiger Rechtslage hätten sowohl StA aber auch Richter genügend Möglichkeiten gehabt, da sauber raus zu kommen.Da bin ich bei dir, das hier erzeugte Ergebnis missfällt mir (ausschließlich auf Basis des verlinkten Artikels bewertet!) auch.

Gruß
Sebastian


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Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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 24.04.2010 16:26 Clau7s K7., Wetzlar
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 25.04.2010 13:20 Clau7s K7., Wetzlar
 24.04.2010 16:19 ., München
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