In dem Artikel steht m.E. eigentlich alles, was man wissen muss. Und da würde ich die Nothilfe für die Frau und den "Festnahmeversuch mit Verletzungsfolge" inhaltlich und zeitlich GANZ sauber voneinander trennen wollen.
Das eine war ja scheinbar schon beendet (--> Angriffsituation bereinigt), als das andere begann. Und das eine hat sich bei der Bewertung des anderen nach dem Artikel sogar strafmildernd ausgewirkt. Was wäre hier wohl geschrieben worden, wenn der Angreifer von der einfahrenden UBahn getötet worden wäre. Wie ich das Forum kenne, etwa "Immer diese Hilfssherrifs, die sich für schlauer als als Poilizei halten. Nur weil der meinte, er müsse Strafverfolgung betreiben, ist jetzt ein Mensch tot!"
Kamerad R. Fischer hat mal ganz plakativ erklärt: Wenn Dir einer in der Kneipe sein Bier über den Kopf schütten will und Du schlägst ihm das Glas aus der Hand, ist das Notwehr. Schüttet er doch und anschließend schüttest Du ihm Dein eigenes Bier über seinen Kopf, ist das (strafbare!) Rache.
Gruß
A.
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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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