Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Schlauchschellen an C-Rohren | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 622618 |
Datum | 26.04.2010 14:45 MSG-Nr: [ 622618 ] | 18242 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Geschrieben von Markus WeberNachdem der von mir verlinkte Schlauch vom Germanischen Lloyd zertifiziert ist vermute ich fast, dass es auch dort Anforderungen gibt. Ansonsten dürfte deutsches Feuerwehrrecht nicht viel mit internationalem Seerecht am Hut haben.
Teilweise richtig. Allerdings basieren die Schiffszulassungen immer auf nationalen oder internationalen Schlauchnormen. Im Fall Deutschland wäre das z.B. die DIN 14811.
Soll heißen, dass Schläuche nach DIN 14811 immer seewassergeeignet sind auch wenn nicht jeder Hersteller eine Schiffszulassung hat.
Der Knackpunkt ist eigentlich immer nur das verwendete Material im Bereich Kupplung und Einbindedraht.
Gruß
Christoph
Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss)
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