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Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Falschparker: Feuerwehr Bremen führt Testfahrt im Viertel durch | 33 Beiträge | ||
Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 622794 | ||
Datum | 27.04.2010 14:39 MSG-Nr: [ 622794 ] | 12116 x gelesen | ||
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Man muss auch differenzieren ob es sich um einen Unfall oder um eine absolut für den Einsatzerfolg notwendige Amtshandlung war, bei der ein verhältnismäßiger Schaden nicht zu vermeiden war. Ein Entfernen von Sachen, die den Einsatz behindern, dürfen laut BayFwG von Feuerwehrleuten entfernt werden. Ein dabei verursachter Schaden muss dann von der Gemeinde ersetzt werden. Allerdings kann es schon passieren, dass der Schaden nicht ersetzt wird, da ja falsch geparkt wurde. Bei Bagatellschäden habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine telefonische Meldung bei der Polizei ausreichend ist, falls der Eigentümer nicht erreichbar ist. | ||||
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