Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Darf ein KFV so etwas bzw. ist es rechtlich in Ordnung??? | 19 Beiträge |
Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 623080 |
Datum | 29.04.2010 11:48 MSG-Nr: [ 623080 ] | 4521 x gelesen |
Grundgesetz
Landesfeuerwehrverband
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
Moin jetzt mal aus meiner Laien Sicht:
1. Der KFV ist keine Behörde sondern ein Verband mit einer Satzung.
2, Ihr seid offensichtlich Mitglied in diesem Verband.
Nun mit dem GG zu wedeln halte ich persönlich für maßlos überzogen. Wenn es euch nicht passt, das eine Mindestanzahl an Deligierten zu den Sitzungen kommen sollen, dann besprecht es doch erst einmal mit dem Verband! Wenn es dann eine Mehrheit gibt, die an der derzeitigen Regelung festhält dann ist es gelebte Demokratie.
Zum Punkt der Auszeichnungen des LFV und DFV, im Zweifel würde ich mich da mal erkundigen wie die es sehen.
Mein Tipp für euch ist: Redet mit einander nicht übereinander!
MkG Torben
Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.
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