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Rettungsdienst
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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaEU verklagt Deutschland wegen Vergabe von Rettungsdienst und so...30 Beiträge
AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW623273
Datum30.04.2010 17:37      MSG-Nr: [ 623273 ]8320 x gelesen
Infos:
  • 30.04.10 URTEIL DES GERICHTSHOFS „Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Art. 43 EG und 49 EG – Richtlinien 92/50/EWG und 2004/18/EG – Öffentliche Rettungsdienste – Not
  • 30.04.10 Pressemitteilung: EuGH-Urteil zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

  • Geschrieben von Lorenz Warnkeund SEG's etc. regelmäßig in Praktikumstätigkeiten im Tagesgeschäft RD eingebunden sind, wäre es durch aus möglich sie als "notfallerprobt" zu bezeichnen.

    Das ist spannend.

    Es gibt ja teilweise schon spürbare Schwierigkeiten Azubis für die Ausbildung zum RettSan oder RettAss in Krankenhäusern unterzubringen.

    Von diversen PRoblemen die es im RD nicht geben wird dürften zwei bleiben:
    - man will eine entsprechend gescheite Betreuung der Kollegen
    - man will dafür nix oder nicht viel bezahlen.

    Es scheint mittlerweile immer öfter mal vorzukommen, dass ein Krankenhaus einen RD-Azubi nicht "Einfach so" nimmt, sondern einen "hieb- und stichfesten" vertrag will.
    Knackpunkte sind da i.d.R.: Versicherung [1] und "Aufwandsentschädigung" für das KH.

    Ich weiß nicht, ob das bei "RD-Unternehmen" vs HO einfacher sein wird.



    [1]
    Das ist gar nicht so einfach dafür eine extra Versicherung für die Azubis abzuschliesen oder dem KH klar zu machen, dass man dafür keine extra Versicherung benötigt (je nach Dienstverhältnis greift auch hier die Amtshaftung) und man deshalb keinen Versicherungsnachweis beifügen kann.



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