| News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
| Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
| Thema | Feuerwehr und Politik | 7 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg | 624470 | ||
| Datum | 08.05.2010 09:00 MSG-Nr: [ 624470 ] | 2702 x gelesen | ||
Es ist in kleinen Gemeinden so, dass es nicht viele Bürger gibt die sich für die Allgemeinheit einsetzen. Ein Feuerwehrmann oder gar eine Führungskraft ist ja schon gelebte Sozialkompetenz. Bei Beschaffungsfragen ist der Kommandant sollte er Gemeinderat sein befangen und darf nicht mit abstimmen. Siehe geltende Gemeindeordnung des jeweiligen Bundeslandes unter Befangenheit. Es darf ja auch jemand aus dem Musikverein oder vom Sportverein sowie Handwerker usw. Mitglied im Gremium sein, der immer wenn Er persöhnlich, Sein Verein oder Sein Betrieb betroffen ist als befangen abrücken muss. mfg Peter wie immer meine private Meinung | ||||
| << [Master] | antworten | >> | ||
| flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
| ||||
|