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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 624899 | ||
Datum | 11.05.2010 20:45 MSG-Nr: [ 624899 ] | 10842 x gelesen | ||
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Hallo! Geschrieben von Alexander Weiß Sanitätsdienst geht doch als Rettungsdienst durch, oder? Dass das THW fehlt, ist mir aber auch aufgefallen. Muss Katastrophenschutz einzeln erwähnt werden? Wird er nicht in den meisten Fällen von den vorher genannten Organisationen betrieben? Rettungsdienst beschreibt aber keine Organisation, sondern eine Aufgabe. Was dazu gehört steht im jeweiligen Landesgesetz. Das, was man früher "Sanitätsdienst im Katastrophenschutz" nannte, gehört nicht dazu. Nebenbei: Was ist mit zivilen Ersthelfern? Gewalt gegen diese finde ich auch besonders verwerflich. Gruß, Henning | ||||
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