Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge |
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 624904 |
Datum | 11.05.2010 21:29 MSG-Nr: [ 624904 ] | 10611 x gelesen |
Infos: | 06.05.10 ISM RLP
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in my not so humble opinion - Meiner unbescheidenen Meinung nach
Einsatzleiter
Hallo,
Geschrieben von Maik ZeugnerSo wie der Satz oben zu verstehen ist geht das weit über den eigentlichen Sinn von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hinaus
ja, so verstehe ich das auch.
Wenn aber der Grund für die (härtere) Bestrafung die besondere Verwerflichkeit eines Angriffs bzw. einer Bedrohung von Hilfe Leistenden in Notsituationen ist, dann sollte man das IMNSHO auch auf den zivilen Ersthelfer ausweiten (und in einen anderen, besser passenden Paragraphen packen).
Wenn es aber um den Schutz des staatlichen Gewaltmonopols bzw. die Bestrafung seiner Behinderung geht, sollte in den meisten Bundesländern der komplette Rettungsdienst und in vielen auch die FM(SB) unterhalb des EL raus sein (und dann müsste man doch eh nichts ändern?)
Gruß,
Henning
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