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Feuerwehrdienstvorschrift
RubrikAusbildung zurück
ThemaKeine vollständige Ausbildung für stellvertretende Funktioner? Nds.6 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen625084
Datum12.05.2010 21:39      MSG-Nr: [ 625084 ]2172 x gelesen

Hallo,
schau doch einfach mal in die FwDV 2, darin steht, das der stellv. die gleiche Ausbildunghaben soll (aber nicht muß). Wenn die Gemeinde nicht mehr bezahlen will (oder kann = Lohnausfall)
muss sie damit klar kommen.

Gruß
Heinrich



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 12.05.2010 16:55 Sven7 N.7, Gehrden
 12.05.2010 17:01 Stef7an 7R., Garnsdorf
 12.05.2010 18:37 Dani7el 7G., Überherrn
 12.05.2010 21:39 Hein7ric7h B7., Osnabrück
 12.05.2010 22:44 Heik7o L7., Rinteln
 13.05.2010 13:17 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee

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