Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Keine vollständige Ausbildung für stellvertretende Funktioner? Nds. | 6 Beiträge |
Autor | Heik8o L8., Rinteln / Niedersachsen | 625097 |
Datum | 12.05.2010 22:44 MSG-Nr: [ 625097 ] | 2200 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Gruppenführer (THW)
Geschrieben von ---Sven Niclas--- Bisher war ich immer der Meinung, das stellvertretende Funktioner z.B. GF die gleiche Ausbildung - sprich GF-Lehrgang, genauso erhalten wie die Gruppenführer selbst.
Hallo,
§3 sagt ja die 100% für alle zu besetzenden Funktionen.
und in der Anlage zur Dienstgradbezeichnung findest man den Rest: Löschmeister-> stellv.Funktion, Voraussetzung: Gruppenführerlehrgang.
Heißt umgekehrt dann: wer Stellv. ist, muss einen GrFü haben und wird Löschmeister.
Danach sind alle stellv Einheitsführer Löschmeister.
Nun höhere ich, dass anderen Orts für Stellvertreter nur der Lehrgang unterhalb der Zielebene beantragt und besucht werden darf..
Wer es anders handhabt muss es auch verantworten.
Gruß Heilu
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