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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 625180 | ||
Datum | 13.05.2010 14:03 MSG-Nr: [ 625180 ] | 10089 x gelesen | ||
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Geschrieben von Sven Reimer Meines Erachtens ist der Weg der jetzt beschritten wird, schon mal ein Zeichen in die richtige Richtung. Allerdings hätte ich mir einen angedrohten Strafrahmen gewünscht, der der Höchstandrohung der Körperverletzung gleich kommt. Den Strafrahmen verstehe ich, als juristisch unbedarfte Person, auch nicht wirklich. Warum teilt man nicht in Drohung von Gewalt (bzw. Körperverletzung) und die tatsächliche Körperverletzung, nimmt das normale Strafmaß und packt einfach noch etwas oben drauf? Gruß, Alex "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | ||||
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