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RubrikRettungsdienst zurück
ThemaPetition: Kostenerstattung bei RD-Einsätzen ohne Transport ins KH8 Beiträge
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen625233
Datum13.05.2010 20:37      MSG-Nr: [ 625233 ]2488 x gelesen

Nein, das ist nicht ganz so. Die Kassen differenzieren nämlich bei den Fehlfahrten durchaus zwischen vermeidbaren (diese werden auch nicht ertstattet) und unvermeidbaren (diese dürfen in die Gebühr einfließen). Näheres dazu steht im Kommentar zum RettG NRW. Welche Zahl aus Sicht der Kassen immer die höhere ist, darfst Du raten. Und ich kenne ohnehin nur sehr wenige RD-Bereiche, in denen die Kassen die gesamten Echtkosten tragen.


Gruß

A.

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 13.05.2010 15:14 Mich7ael7 B.7, Freigericht-Somborn
 13.05.2010 16:05 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.05.2010 16:11 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.05.2010 16:15 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 13.05.2010 16:31 Chri7sto7ph 7K., Selm
 13.05.2010 16:35 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 13.05.2010 16:43 Chri7sto7ph 7K., Selm
 13.05.2010 20:37 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf

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