Nein, das ist nicht ganz so. Die Kassen differenzieren nämlich bei den Fehlfahrten durchaus zwischen vermeidbaren (diese werden auch nicht ertstattet) und unvermeidbaren (diese dürfen in die Gebühr einfließen). Näheres dazu steht im Kommentar zum RettG NRW. Welche Zahl aus Sicht der Kassen immer die höhere ist, darfst Du raten. Und ich kenne ohnehin nur sehr wenige RD-Bereiche, in denen die Kassen die gesamten Echtkosten tragen.
Gruß
A.
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INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!
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