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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Änderung des Strafgesetzbuches, Erweiterung des §113 auf FW/RD | 42 Beiträge | ||
Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 625255 | ||
Datum | 13.05.2010 22:06 MSG-Nr: [ 625255 ] | 10208 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Henning Koch Es besteht nunmal systematisch ein erheblicher Unterschied zwischen dem (umgangssprachlich gerne noch so genannten) "Widerstand gegen die Staatsgewalt" und der reinen "Behinderung von Rettungskräften". verstehe den Sinn gerade nicht - natürlich besteht ein unterschied - hat aber mit dem Zitat nichts zu tun - ich hab nur damit gesagt, dass ich es aus dem Grund nicht in den § 113 rein packen würde, sondern in einen anderen Paragraphen. _______ und noch was anderes war bedeutet Geschrieben von Henning Koch Ack.??? MkG | ||||
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