Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Hanrath wohl doch nicht auf der Interschutz? stattdessen Heimann B.V. | 78 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 626200 |
Datum | 20.05.2010 15:17 MSG-Nr: [ 626200 ] | 38419 x gelesen |
Infos: | 03.06.10 Veröffentlichung Amtsgericht Stendal Aktenzeichen: HRB 12165 (26.05.2010) - Neueintragung Hanrath Schuh-GmbH mit Bestellung des Liquidators 26.05.10 Interschutz: Heimann B.V. alias Hanrath Schuh GmbH -> Halle 3 - Stand D52 25.05.10 Google Maps neue Adresse 20.05.10 Interschutz: Treffpunkt für Hanrath-Geschädigte 20.05.10 ehemalige Hanrath-Pizzeria in Hückelhoven; jetzt geschlossen 18.05.10 Handelsregisterauszug Stand: 28.04.2010 - Änderung des Geschäftszwecks der Hanrath Schuh-GmbH
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Themengruppe: | Hanrath Feuerwehrstiefel / Heimann Feuerwehrstiefel |
Persönliche Schutzausrüstung
hallo,
Geschrieben von Michael RoleffOder hat die Heimann B.V. bisher auch nur für ein Produkt die notwendigen Zertifikate ?
braucht sie nicht - der Hersteller ist dafür zuständig. Und das ist die Hanrath Schuh-GmbH
schauen wir uns doch den aktuellen Hanrath Spike an:

Das Inverkehrbringen dieses Stiefels ist ja seit April durch die 5. Untersagungsverfügung verboten.
Die Firma Hanrath Schuh-GmbH darf nun also keine Feuerwehrstiefel die unter diese Untersagung fallen ausliefern. Auch nicht an die Heimann B.V.
Desweiteren hat zumindest der Stiefel der oben abgebildet ist ein weiteres Problem:
"zuviel" Prüfnummern bzw. "dubiose" Prüfnummern ;-(

Auf der Stiefelzunge ist aussen hinter dem CE-Zeichen die Nummer 0075 eingeprägt. Und das ist die Nummer des CTC in Lyon.
Damit will Hanrath sagen das die Qualitätssicherung durch das CTC erfolgt.
Komisch - Hanrath hat aber im März 2009 vor dem Verwaltungsgericht selbst gesagt das sie den Vertrag mit dem französischen Institut gekündigt hätte. [ Zitiat: "Im Verlaufe des Klageverfahrens hat die Klägerin den Vertrag mit der Firma CTC Lyon über die EG-Qualitätssicherung nach Art. 11 a RL 89/686/EWG gekündigt und um Rücksendung der Zertifikate gebeten." - Quelle].
Der abgebildete Feuerwehrstiefel wurde aber, laut Etikett im September 2009 produziert. :-()
Kein Problem - meint Hanrath und schreibt einfach zusätzlich die Nummer 0336 des holländischen Prüfinstituts TNO auf das Etikett das auf der Innenseite der Stiefelzunge angebracht ist:

Das TNO hat sich schon mal um die Qualitätssicherung von Hanrath Stiefel gekümmert. [Zitat: Unter dem 30. September 2008 beauftragte die Klägerin das niederländische Institut TNO mit der Qualitätssicherung nach Art. 11 A der Richtlinie 89/686/EWG. Hierzu trägt sie vor, die Beauftragung einer neuen Stelle sei erforderlich geworden, weil der Vertreter des Beklagten die CTC so massiv unter Druck gesetzt habe, dass sich die CTC außerstande gesehen habe, den mit der Klägerin geschlossenen Vertrag zur Durchführung der Qualitätssicherung zu erfüllen (Beweis: Zeugnis des Herrn D. ). Quelle].
Schon das ist ein Verstoss gegen die einschlägigen Vorschriften unter die Feuerwehrstiefel als PSA fallen. Da darf nur eine Nummer, und zwar die von der zertifizierten Stelle die mit der Qualitätssicherung beauftragt wurde angebracht sein.
Mich würde es jetzt schon mal interessieren was das CTC in Lyon zu der Verwendung Ihrer Nummer in diesem "neuen" Hanrath Feuerwehrstiefel sagt. In einem Leserbrief im Feuerwehr-Magazin 09/2009 hat sich Jean-Claude Cannot, Direktor für CE-Prüfzeichen, dazu geäußert.
Das Verwirrspiel um die Zertifikate (Baumusterprüfungen bzw. Quallitätssicherung) seitens Hanrath geht also weiter. Meiner Ansicht nach wird hier auch weiterhin mit gezinkten Karten gespielt.
Bei der kriminellen Energie die sich dort in Heinsberg schon geballt hat wundert mich das nicht ...
MkG Jürgen Mayer
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