News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | zurück | ||
Thema | Kistenklettern | 57 Beiträge | ||
Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 626377 | ||
Datum | 21.05.2010 14:25 MSG-Nr: [ 626377 ] | 28399 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Matthes Wilke nur schreibt im I-Net ein Anbieter, das die Betriebserlaubnis erlöschen kann (und somit auch der Versicherungsschutz), sofern dies nicht in den Unterlagen der Maschine angegeben ist... Wenn der also meint, dass die Verwendung als Anschlagpunkt für's Kistenklettern nicht explizit erlaubt ist, sei das verboten dürfte es schwer fallen, hierfür Anschlagpunkte zu finden. Letztendlich ist ja dann die Frage: Braucht es für die Verwendung als Anschlagpunkt überahupt eine Betriebserlaubnis und wenn ja von wem? ;-) | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|