Hi,
Geschrieben von Michael G. Weiterhin frage ich mich welche Relevanz es hat, dass die Säure dann einen PH- Wert von 1 hat oder von 5, bzw. die Lauge einen PH-Wert von 8 oder 14
neben den bereits genannten Punkten würde ich noch anführen
- Möglichkeit der Stoffidentifikation (z.B. unbekannte Flüssigkeit tropft von Gefahrgut-Tanklaster, dieser hat eine Flüssigkeit mit pH-Wert 12 geladen => einfache Kontrolle möglich, ob der Tank undicht ist oder die Flüssigkeit z.B. Kondenswasser ist)
- Stoffe und Zubereitungen werden nach Stoffrichtlinie RL 67/548/EWG Anhang VI, Kapitel 3.2.5 aufgrund des pH-Wertes als ätzend eingestuft und mit dem Gefahrensymbol »C« und der Gefahrenbezeichnung »ätzend« gekennzeichnet, wenn stark saure Reaktionen mit einem pH-Wert <= 2 oder stark alkalische Reaktionen mit einem pH-Wert > = 11,5 vorliegen.
Allerdings sagt der pH-Wert allein nichts über die Gefährlichkeit und die benötigte Schutzkleidung aus. Bestes Beispiel Flußsäure, schwache Säure mit hochgiftiger Wirkung (auch wenn die Haut diese schwache Säure verkraftet verträgt sie der Rest des Körpers leider nicht und stirbt bereits an geringen Dosen). Ist jedoch der Stoff bekannt kann der pH-Wert als Hilfsmittel zur Festlegung der PSA im Gefahrenbereich herangezogen werden
- Berechnung der nötigen Verdünnung eines Stoffes, falls er in die Kanalisation gelangt ist oder absichtlich eingeleitet wird (Tip: mit pH-Meter z.B. aus der Kläranlage pH-Wert ständig messen, wenn man eine ätzende Flüssigkeit verdünnt und alles in die Kanalisation einleitet; Kläranlagen verkraften nur einen gewissen pH-Bereich)
schöne Grüße
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|