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Rubrik | Taktik | zurück | ||
Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge | ||
Autor | Step8han8 R.8, Querfurt / Sachsen-Anhalt | 627861 | ||
Datum | 03.06.2010 14:50 MSG-Nr: [ 627861 ] | 9930 x gelesen | ||
Anordnung einer Straftat. Befehle können verweigert werden bei Verletzung der Menschenwürde, unverhältnismäßig hoher Eigengefährdung, okay, logisch. Überforderung und fehlender Ausbildung oder Tauglichkeit für die angeordnete Maßnahme danke frage beantwortet ;) kann mich nicht erinnern, das in meiner Ausbildung gehört zu haben, ist aber auch schon ne Weile her. | ||||
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