Rubrik | Taktik |
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Thema | Verbindlichkeit eines Befehls | 34 Beiträge |
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 627880 |
Datum | 03.06.2010 15:45 MSG-Nr: [ 627880 ] | 9138 x gelesen |
Einsatzleiter
Niedersachsen
Hallo,
geschrieben von Stephan Reil:
was ist wenn Haus lichterloh brennt, noch 1-2 Menschen drin sind und alle Infragekommenden einer nach dem anderen den Schwanz einziehen?? kann dann nicht der EL sagen: "Es besteht keine unmittelbare Gefahr, du und du rein da."?
Meine Güte (ich dachte, die Frage sei bereits hinreichend beantwortet?): Nein, kann er nicht, stand doch alles sinnvoll, und daher hier wohl auch problemlos auf andere Bundesländer anwendbar (oder existiert irgendwo ein Feuerwehr-Standrecht?), in dem bereits angeführten Auszug aus der Truppmannausbildung Nds. Entweder das Haus brennt wirklich "lichterloh", dann verweigerst Du den Befehl wegen unverhältnismäßig hoher Eigengefährdung, oder nur Du siehts das subjektiv so, dann könntest Du Dich aber immer noch auf Überforderung und fehlende Ausbildung berufen.
Gruß
Daniel
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| 03.06.2010 14:32 |
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Step7han7 R.7, Querfurt |
| 03.06.2010 14:39 |
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., Bremervörde | |