Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Monoschlauchsystem von Weber | 21 Beiträge |
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 630313 |
Datum | 19.06.2010 21:26 MSG-Nr: [ 630313 ] | 6944 x gelesen |
Geschrieben von Patrick AllingerSoweit mir das bekannt ist, muss der innere Schlauch nur bei den vorgeschriebenen Inspektionen überprüft werden, wenn der äußere Schlauch im Stande ist, den kompletten Druck zu halten.
Nun ja, einfach mal nen Blick in die GUV-G 9102 werfen. Da steht was anderes drin ;-).
Geschrieben von Patrick AllingerBei diesen Überprüfungen kann der innere Schlauch herausgezogen werden (Abschrauben der Kupplungen), damit ist auch dieser komplett zu Begutachten.
Aus obigen folgernd wäre dies dann bei jeder Sichtrüfung der Schlauchleitungen erforderlich....
Geschrieben von Patrick AllingerIch denke nicht das es im Bereich der Rettungsgeräte (die vor der Markteinführung alle vom TÜV überprüft werden und jede Menge Normen entsprechen müssen) vorkommt, dass unerlaubte Systeme auf den Markt kommen. Vor allem gleich von zwei Herstellern...
Denken heißt nicht automatisch wissen....
Du wohnst doch aber an der Quelle, frag doch einfach mal.
Peter
Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)
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| 19.06.2010 14:23 |
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