Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 630456 |
Datum | 21.06.2010 14:10 MSG-Nr: [ 630456 ] | 26952 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Landesfeuerwehrschule
Technische Hilfeleistung
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Geschrieben von Lars Ballhauseob das Gerät vom Typ Wouxun KG689 für Feuerwehrdienst zugelassen ist
Hallo Kam. Ballhause,
das Gerät ist nicht für die BOS zugelassen (siehe Liste LFS BW).
Selbst wenn, würde die Nutzung bei euch nicht möglich sein, da 4m-Handfunkgeräte im Feuerwehrbereich in TH nach den geltenden funktechnischen Richtlinien für die nichtpolizeilichen BOS nur für Kreis- und Stadtbrandinspektoren der kreisfreien Städte, die Leiter der Berufsfeuerwehren und den Leiter der Bergwacht erlaubt sind. (siehe Staatsanzeiger!)
sorry, aber das ist geltendes Recht!
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Harald
Das ist meine private Meinung!
Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen.
Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen.
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| 04.06.2010 11:20 |
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Lars7 B.7, Zwinge |
| 04.06.2010 12:08 |
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Stef7an 7R., Regenstauf |
| 04.06.2010 12:11 |
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Uli 7W., Sulz-Hopfau |
| 21.06.2010 14:10 |
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Hara7ld 7H., Erfurt | |