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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Trägt sowas der Tüv ein? | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 630599 | ||
Datum | 22.06.2010 11:44 MSG-Nr: [ 630599 ] | 6355 x gelesen | ||
Hallo, sowas kann sicherlich zulässig sein, jedoch muss dann - das vordere Kennzeichen so montiert werden, dass es erkennbar ist - scharfe Kanten abgedeckt sein also ohne entsprechend ausgepolsterte Abdeckung ist es so wie auf den Bildern gezeigt sicherlich nicht zulässig. Gruß, Michael | ||||
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