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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 630807 | ||
Datum | 23.06.2010 14:25 MSG-Nr: [ 630807 ] | 8282 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian Fischer Mir war nicht bekannt, dass die Freistellung von der Pflicht Grundwehdienst zu leisten für Personal das sich im ZS verpflichtet hat mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einher geht... War bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit. Hätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte. Gruß Thomas PS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-) Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | ||||
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