Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 630848 |
Datum | 23.06.2010 19:41 MSG-Nr: [ 630848 ] | 8021 x gelesen |
Infos: | 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
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Geschrieben von Thomas EdelmannWar bei mir nicht so, eher im Gegenteil mit der Freistellung wurde man nur während der Freistellung vom Wehrdienst befreit.
Nicht mal vom Wehrdienst, sondern nur von der Pflicht den Grundwehrdienst (d.h. je nach Jahrgang 18, 15, 12, 10, 9 oder jetzt 6 Monate) zu leisten.
Wehrpflichtig blieb man in vollem Umfang, was ja in Folge das bedeutet, das Du hier wieder gegeben hast:
Geschrieben von Thomas EdelmannHätte rein rechtlich die Folge, das beim Ausbruch eines Krieges man mich trotzdem einziehen könnte.
Geschrieben von Thomas EdelmannPS Ist aber praktisch sehr schwer, weil Alter und nicht mal gemustert;-)
Zum Minen suchen reicht es immer... ;-)
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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| 23.06.2010 10:00 |
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Dani7el 7L., Wetter (Ruhr) |
| 23.06.2010 10:14 |
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., Niederkrüchten | |