1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Hallo,
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas was Sven beschreibt, hat nun allerdings (mit Ausnahme der Stadtstaaten - und die sind hier nicht das Problem, da alle mit leistungsfähiger BF) nichts mit der Neugliederung der Länder (damit dem § 79 (3) GG, geschweige denn direkt mit "Frau Merkel"), sondern mit den Landesgesetzen zu Brandschutz, THL usw. zu tun.
... eben: das hat mit "Frau Merkel" gar nichts zu tun - weil da hat sie (weil lt. GG Länderkompetenz) auch keinen Einfluss ...
... andererseits wird ja hier durchaus der Traum der "Bundesfeuerwehr" a la THW gepflegt - und da ist eben das GG doch im Grundsatz vor ...
Geschrieben von Ulrich CimolinoDazu kommt, dass die Neugliederung der Länder auch immer mal wieder diskutiert wird - und bei einer der übernächsten Finanzkrisen bzw. bei weiteren Wanderungsbewegungen vermutlich unausweichlich bleiben werden...
... das ändert aber nicht an der Struktur selbst sondern nur an dem Zuschnitt der Elemente (und dem kann ich ja auch noch folgen)
Geschrieben von Ulrich Cimolino(Ginge auch durch entsprechende Änderungen zu Möglichkeiten wie Zusammenschlüsse/Zweckverbände auf Gemeindeebene, Fremdvergabemöglichkeiten (an WF oder Dritte/Vierte - vgl. Falck), Zuständigkeitsverlagerung auf Kreisebene (wie im RD und ganz vielen anderen Bereichen auch).)
... was aber keine Gewähr ist, dass es systematisch besser würde - nur die Anzahl der Varianten wird geringer. Übrigens ist (über die gesamte Verwaltung gesehen) die Zuständigkeitsverlagerung eher von Kreis zu Kommune gelaufen (und hat dann tw. in Zusammenarbeit benachbarter Kommunen zur Gemeinschaftlichen Erledigung resultiert). Größer scheint also doch nicht unbedingt besser zu sein ...
Gruss
Gerhard
 Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen
|