Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 631935 |
Datum | 01.07.2010 13:55 MSG-Nr: [ 631935 ] | 24789 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Einsatzleitwagen
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Einsatzleitwagen
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Hallo,
wie gesagt.....bei uns in der AAO ist alles verankert und Bedarf an Fahrzeugen wird durch FwOrgVO geregelt.....weil wir bzw. unsere Gemeinden in der VG eben als nicht so "gefährlich" eingestuft werden sieht die OrgVO eben auch kein ELW vor.......nur leider hat wie gesagt keine Fw im Umkreis von 15 km einen ELW stehen,zumindest nicht bei uns im Landkreis in unserem schicken BL,
im Nachbarbundesland und angrenzenden 2 Landkreise (Niedersachsen) die Feuerwehren im Umkreis von 15 - 20 km zähle ich schon mind. 4 ELW .
Da ist Führung und Führen im Einsatz schon ganz was anderes.....natürlich kann ein 4 m - Handfunk keinen ELW ersetzen..soll es ja auch gar nicht...!
mkG
Lars
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