Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 631936 |
Datum | 01.07.2010 14:02 MSG-Nr: [ 631936 ] | 24784 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Zugführer
1. Alarm- und Ausrückeordnung
2. Allgemeine Aufbau Organisation (Pol)
1. Rückmeldung
2. Rauchmelder
3. Rettungsmittel
Geschrieben von Lars Ballhausegenau das meine ich ja damit, ich bin als GF oder ZF z.B. Einsatzleiter vor Ort(quasi auf dem platten Land), auf Grund der AAO werden noch 2-3 Feuerwehren mitalarmiert die sich dann auf Anfahrt befinden.....ich erkunde weiter......kann ggf. schon Entscheidungen treffen bez. Anfahrt oder Aufgabe der anderen Wehren bzw. habe ggf. Nachfrage an nach-/mitalarmierte Kräfte ,aber erreiche eben diese nicht...
dann hat hoffentlich NICHT jeder Fahrzeugführer o.ä. ein 4m HFG statt eines 2m HFG!
Dann nutzt er hoffentlich das 2m HFG um über seinen Ma (mindestens den hat er hoffentlich dabei!) eine qualifizierte RM absetzen zu können.
Läuft das anders kommts zur notwendigen Mehrbeschaffung von je einem 4m HFG (mit schlechteren Reichweiten!) für jedes Erstangriffsfahrzeug UND zur völligen Vermischung von Fahrzeug- und Einsatzstellenfunk, mit dem Ergebnis, dass das Kommunikationschaos vorprogrammiert ist!
Und ja, ich hab ausreichend Erfahrung auch und gerade auf dem Land, um das beurteilen zu können!
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mit privaten und kommunikativen Grüßen
Cimolino
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