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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge | ||
Autor | Hara8ld 8H., Erfurt / Thüringen | 632228 | ||
Datum | 02.07.2010 23:26 MSG-Nr: [ 632228 ] | 24402 x gelesen | ||
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Wenn die Feuerwehr zum Bürgermeister geht und "sich ein Fahrzeug wünscht", ist die Reaktion verständlich. Nach meiner Erfahrung ist es wichtig, mit konkreten Fakten den Bedarf zu begründen und dem Bürgermeister seine Verantwortlichkeit immer wieder vor Augen zu führen. Dazu auf jeden Fall genau die entsprechenden §§ nicht nur nach Brandschutzgesetz, sondern auch aus der Verfassung und der Kommunalordnung anführen, denn nur so kann die Verwaltung überzeugt werden. Wichtig ist, dass die Forderungen immer "realistisch" sein müssen, denn wenn dir auch nur einmal nachgewiesen wurde, dass du überzogenene Vorstellungen hast, dann wirst du "argumentativ" auch bei späteren realistischen Bedarfsanmeldungen unglaubwürdig eingestuft. Mit kameradschaftlichen Grüßen Harald Das ist meine private Meinung! Diese habe ich mir gebildet unter Nutzung der mir bisher zugänglichen Informationen. Ich bin bereit, meine Meinung zu ändern, aber nur aufgrund von überzeugenden Tatsachen, nicht jedoch wegen unbewiesener Behauptungen. | ||||
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