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Rubrik | Kommunikationstechnik | zurück | ||
Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge | ||
Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 632240 | ||
Datum | 03.07.2010 05:48 MSG-Nr: [ 632240 ] | 24470 x gelesen | ||
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Geschrieben von Lars Ballhause Wenn ich als OrtsBM oder WF zu meinem Bürgermeister gehe und frage nach Beschaffung eines ELW oder MTF/MZF welches man u.U.im Bedarfsfall als ELW nutzen könnte,dann fragt der mich ob dies bezügl. OrgVO als Mindestausrüstung vorgesehen ist bzw.dieses bezügl. Einsatzaufkommen wirklich notwendig wäre und wie wie er das auch noch bezahlen soll.Wenn es nicht vorgesehen ist, dann halt auch keine Anschaffung auf Grund klammen Geldbeutels. Klar.. wenn ich da morgen hingehe weil ich gestern im Feuerwehr Forum gelesen habe das dass eine dolle Sache wäre könnte es vielleicht eine eher negative Antwort geben. Als Erstes muss ich den Bedarf "sichtbar" machen. D.h. bei größeren Lagen wird nicht mehr irgendwo feldmäßig geführt sondern jedesmal ein ELW einer anderen Gemeinde angefordert. Macht man das über ein ganzes Jahr hat man eine ungefähre Zahl wie oft man das Fahrzeug braucht. Dann überlegt man sich ein Konzept und schafft ggf noch eine Zweitverwendung. Das ganze auf Papier bringen, mit Kosten und "Gebrauchtwagen" Alternative, höbsch aufbereiten und zum BGM. Dem erklärt man die Bedeutung in des Wortes Mindestausrüstung und wartet einmal ab. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | ||||
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