Rubrik | Kommunikationstechnik |
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Thema | 4m Handfunkgerät | 83 Beiträge |
Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 632247 |
Datum | 03.07.2010 08:28 MSG-Nr: [ 632247 ] | 24300 x gelesen |
Infos: | 01.07.10 Thüringer Feuerwehr Organisationsverordnung
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örtliche Gefahrenabwehr (THW)
Die örtlichen Gegebenheiten oder Forderungen der Partner in der örtlichen Gefahrenabwehr können die Aufstellung zusätzlicher Facheinheiten in der ÖGA erforderlich machen.
Voraussetzung zur Aufstellung einer ÖGA-Gruppe ist der nachgewiesene Bedarf, die Aufstellung einer StAN für diese Einheit, die Sicherstellung der Finanzierung durch den Bedarfsträger und die Genehmigung durch den Landesverband.
Einsatzleitwagen
Mannschaftstransportwagen
1. Ortsverband (THW)
2. Ortsverein
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Florian BeschWie wäre es wenn ihr hier nachfragt ob die euch im Rahmen ÖGA eine ELW Gruppe stellen können..
Müsste mit dem Zugtrupp MTW machbar sein, nur muss gesichert sein das die Kameraden des OV auch Zeitnah das Fahrzeug besetzen können
Das kann man aber sicherlich schnell fest stellen. THW stellt Fahrzeug und Funk , Feuerwehr den Einsatzleiter . Interessanter Ansatz
Gunnar
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