Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Kapnometrie im Sanitätsdienst ? | 47 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 632541 |
Datum | 06.07.2010 01:20 MSG-Nr: [ 632541 ] | 13645 x gelesen |
Infos: | 06.07.10 Tube Check 06.07.10 Anleitung Tube Check 06.07.10 tubecheck 06.07.10 Easy Cap 06.07.10 Beatmungsalternativen und Überwachung 05.07.10 Rückrufaktion
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
1.Ehrenamtlich
2.Einsatz-Abschnitt
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Damit habe ich zum Ausdruck gegeben, das ich den RS als Mindestqualifikatioon betrachte,
die im EA auch noch erreichbar ist, einen rein EA RA wird man in Deutschland selten finden.
Damit habe ich aber nicht gemeint das ich den Ra ausschließe oder nicht haben möchte."
Michael, das magst du ja tatsächlich so sehen, diese Konzepte der HiOs sehen aber bundesweit durchaus anders aus!
Sorry, aber für das was auf der Bundesebene der HIO abläuft bin ich nicht zuständig,
und leider habe ich da auch nur sehr begrenzten Einfluss.
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Michael Roleff"Das Konzept stammt dummerweise aber nicht von mir ,-))
Also was habe ich gegen RA ?"
Ich habe nicht geschrieben, dass du etwas gegen RA hast, lediglich, dass du die Konzepte unterstützt, die es nicht einfacher machen!
In wie fern ?
Indem ich RDler mit RD-Material ausstatte ?
Sorry, aber das verstehe ich nicht,
würde ich das nicht machen würde ich das eher einsehen.
Geschrieben von Sebastian RakWas übrigens die notwendige Berufsausbildung angeht, ein Aufbau-Lg für RS zum RA stellt in etwa die gleiche finanzielle Größenordnung dar wie ein Klasse-C-Fs.
Das allgemeine Problem der Personalplanung im EA und der Auswahl....
Geschrieben von Sebastian RakZahlt ihr Fs oder hofft ihr auch, dass die Helfer den mitbringen?
Auch das haben wir gemacht, mit de gleichen Erfahrung bezgl Abschluss der Ausbildung wie beim RA.....
Geschrieben von Sebastian RakAch ne, da gibts ja jetzt so eine neue Regelung.
In NRW bisher zum Glück nicht, oder habe ich da was verpasst ?
Geschrieben von Sebastian RakNaja, warten wir es ab, vielleicht dürfen ja bald ehrenamtlich tätige RS einfach zum RA ernannt werden...
Wie die ganzen alten RA auch ;-))
Merkst Du was ?
Die haben auch keine entsprechende Ausbildung, dürfen aber trotzdem den Titel RA tragen...
Geschrieben von Sebastian RakMich ärgert es einfach, dass man die Qualität senkt, um Kosten zu sparen und das Argument "Ehrenamt" dies mal wieder schön deckelt!
Ich weiß das es hier anders ist, hier werden SanD so gerechnet wie die geplante/absehbare Besetzung stattfinden wird, rein EA bis hin zu rein HA. So What ?
Geschrieben von Sebastian RakJa, ich weiß, dass ich jetzt etwas überspitzt habe
Da sitzt wohl tiefer Frust.....
mit freundlichen Grüßen
Michael
Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)
Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)
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