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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aushangpflicht für Brandschutzordnung DIN 14096 ? | 6 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 633469 | ||
Datum | 12.07.2010 11:15 MSG-Nr: [ 633469 ] | 4073 x gelesen | ||
Das ist wohl Ländersache in Bayern in Art.:12 Bayerische Bauordnung(BayBO) und Paragraph 1,5,6 der feuerbeschauverordnung (FBV) geregelt.wenn fehlt muss erstellt werden und wenn vorhanden ausgehängt werden muss. Gott zum Gruße Klaus „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | ||||
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