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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Übernahme in den gD nach B IV | 11 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 633639 | ||
Datum | 13.07.2010 15:08 MSG-Nr: [ 633639 ] | 3964 x gelesen | ||
Geschrieben von Axel Urban Muss derjenige denn ohne Beförderung die Arbeit als BIV-Kraft machen? Ja! Und zwar auf unbestimmte Zeit. Leider. Was nicht erlaubt ist, sind "geringerwertige Tätigkeiten", also das Ganze umgekehrt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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