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Thema | Belastungs EKG bei G 26 | 18 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 637475 | ||
Datum | 31.07.2010 00:37 MSG-Nr: [ 637475 ] | 23026 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Bierling Besteht eine generelle Verpflichtung sich röntgen zu lassen (falls der Arzt es verlangt) Das ist leider juristisch nicht klar geregelt. Nach der G26 ist ein Thorax Bild klar vorgeschrieben, andererseits ist nach der Strahlenschutzverordnung Röntgen zu Vorsorgezwecken nicht statthaft - Also bleibt es wieder mal im Ermessen des Arztes. Ich kenne allerdings keinen Mediziner der sich zu Gunsten des Strahlenschutzes entschieden hat... Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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