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Strafgesetzbuch
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaUnterlassene Hilfeleistung durch Nichterscheinen zum Einsatz?13 Beiträge
AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt637860
Datum03.08.2010 10:01      MSG-Nr: [ 637860 ]4756 x gelesen

Geschrieben von Matthias OttDa ich jetzt den Bericht aus dem FM nicht kenne
steht einen Beitrag unter dir (zumindest der Auzug indem es um die rechtliche Sitution des Fernbleibens geht.)

Geschrieben von Matthias Ott§ 34 StGB, aus dem sich die so genannte "Garantenstellung" ergibt.
Ich denke du meinst § 13 StGB, wobei sich das ganze sich ja dann nicht auf Unterlasse Hilfeleistung stützt, sondern eher auf z.B. Körperverletzung durch Unterlassen


Nichtsdestotrotz sollte klar sein, dass es eine Plficht zur Teilnahme an Einsätzen gibt, die nicht vernachlässigt werden sollte, wenn es keinen berrechtigten Grund gibt.



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 03.08.2010 08:33 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 08:49 Eric7 M.7, Reinheim
 03.08.2010 09:29 Wolf7gan7g S7., Blankenheimerdorf
 03.08.2010 09:52 Matt7hia7s O7., Waldems
 03.08.2010 10:01 Maik7 Z.7, Naumburg
 03.08.2010 11:17 Matt7hia7s O7., Waldems
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 03.08.2010 09:04 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 03.08.2010 10:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
 03.08.2010 10:53 ., jetzt Dortmund
 03.08.2010 16:48 ., Thierstein

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