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Thema | Kennzeichnung von Feuerwehrleinen oder sonstiger Ausrüstung | 15 Beiträge | ||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 639701 | ||
Datum | 12.08.2010 21:51 MSG-Nr: [ 639701 ] | 7740 x gelesen | ||
Würde mich aber auch interessieren, ob es tatsächlich verboten ist. Der Karabiner wird ja keine getestete Bruchfestigkeit von 28kN wie die der AbStuSi haben. Zudem ist er aufgrund der Bauform eher nicht geeignet, als Anschlagmittel zu dienen... Gilt die Schlagzahl jedoch als Beschädigung ist die Leine nach Prüfordnung auszusondern... | ||||
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