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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8M., München / Bayern | 640595 | ||
Datum | 18.08.2010 17:08 MSG-Nr: [ 640595 ] | 6649 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Dem Wehrpflichtgesetz wird ein neuer § 53 mit den Übergangsregelungen hinzugefügt. Wer zum genannten Datum oder später eine Verpflichtungszeit von vier Jahren abgeleistet haben wird, kann auf Antrag aus der Verpflichtung entlassen werden, ohne Grundwehrdienst leisten zu müssen. Quelle: Wehrrecht-Änderungsgesetz, http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/019/1701953.pdf (Gesetzentwurf) | ||||
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