Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge |
Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 640608 |
Datum | 18.08.2010 18:09 MSG-Nr: [ 640608 ] | 6430 x gelesen |
Infos: | 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
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Geschrieben von Adrian RidderLeute, die später ihre 4 Jahre vollhaben, dürfen frühzeitig entlassen werden, andere die ihre 4 Jahre vor dem Stichtag fertig haben müssen die vollen 6 Jahre abreißen...irgendwo erkenn ich den Sinn dahinter noch nicht?
Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben.
Ab dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat.
Was nicht geht, ist sich VORZEITIG zu verabschieden. Wer am 30.10. seine 4 Jahre voll hat MUSS noch bis zum Stichtag weitermachen - er muss aber nicht seine 6 Jahre voll ableisten (kann es aber).
Grüße aus Mannem
Jochen
Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.
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| 23.06.2010 10:00 |
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Dani7el 7L., Wetter (Ruhr) |
| 23.06.2010 10:14 |
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., Niederkrüchten | |