Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Verkürzung des Wehrdienstes, Verkürzung Verpflichtungszeit bei FW ??? | 24 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Bergrheinfeld/Wuppertal / Bayern | 640613 |
Datum | 18.08.2010 18:16 MSG-Nr: [ 640613 ] | 6556 x gelesen |
Infos: | 18.08.10 Wehrrechtsänderungsgesetz 2010: Auswirkungen auf die freigestellten Helfer für den Zivil- und Katastrophenschutz
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Hi,
Geschrieben von Jochen PetzingerAb dem 30.11.2010 kann jeder auf Antrag entlassen werden, wenn er dann seine 4 Jahre voll hat, also eventuell auch schon 5 oder 5 1/2 Jahre auf dem Buckel hat.
DAs hatte ich auch gehofft ;-)
Wenn ich aber den Wortlaut der Mitteilung lesen, könnte man es so verstehen, dass eben nur vorzeitig entlassen kann, wer zum oder NACH dem Stichtag die 4 Jahre vollhat, aber nicht, wer vorher...vielleicht interpretier ich auch einfach nur zu viel rein...
Hat nicht jemand grad die Zeit und Muße mal bei seinem Kreiswehrersatzamt anzufragen? ;-)
mkG
Adrian Ridder
Take Care, Be Careful, Stay Safe!
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atemschutzunfaelle.eu
"Die Grenze der Zurechnung ist erreicht, wenn sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit
offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt.
Dies ist der Fall, wenn die Risikofaktoren in einer objektivierten ex-ante-Betrachtung so gewichtig sind, dass
auch unter angemessener Berücksichtigung der psychischen Drucksituation der Rettungskräfte deutlich ist,
dass die (weitere) Durchführung der Rettungsaktion zu einem gänzlich unvertretbaren Risiko für Leib und
Leben der Retter führt." OLG Stuttgart zum Unfall Tübingen
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| 23.06.2010 10:00 |
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Dani7el 7L., Wetter (Ruhr) |
| 23.06.2010 10:14 |
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., Niederkrüchten | |